5.2.2. Die zwei Schläge mit der rechten Faust ins Gesicht, die drei Schläge auf den Kopf der Privatklägerin sowie auch das Schlagen ihres Kopfes zwei Mal gegen das Fahrzeug, begangen am 4. Dezember 2018 (vgl. Anklagesachverhalt 5), haben gemäss den Feststellungen von pract. med. D._____ sowie dem Bericht der F._____ AG zu verschiedenen Schädigungen des - 34 -