anderen Seite zeigt sich anhand der Angaben des Beschuldigten zum 4. Dezember 2018 ein hartnäckiges Verhalten von ihm gegenüber der Privatklägerin. Er gibt an, er habe (vor der Arbeit) mehrmals versucht, die Privatklägerin auf dem Festanschluss und Handy zu erreichen, habe nach erhaltener SMS dann auf die Combox gesprochen und nach der Arbeit sei er ihr nach zufälliger Sichtung in die IKEA gefolgt (act. 134). Der Beschuldigte scheint somit nicht zu akzeptieren, dass er keine Antwort auf seine Telefonate/Kontaktversuche erhält und die Privatklägerin mit ihm keinen Kontakt mehr haben will.