nochmals blockiere; act. 57 Ziff. 33). Ferner berichtete sie über häufige Anrufe (2-3 pro Tag) des Beschuldigten (act. 58 Ziff. 44), dass dieser sich bei Telefonaten mit seiner Tochter (der Schwester der Zeugin) über die Privatklägerin erkundigte und dass die Privatklägerin ihr erzählt habe, dass der Beschuldigte ihr ab und zu zur Arbeit nachfahre und sie kontrollieren würde (act. 59 Ziff. 51). Letzteres erscheint insbesondere auch mit Blick auf das bei den Akten liegende Foto von Mitte März 2019, das den Beschuldigten in einem Privatfahrzeug in der Tiefgarage am Arbeitsort der Privatklägerin zeigt (vgl. act.