Insbesondere anlässlich der ersten, sehr tatnahen und daher besonders aussagekräftigen Einvernahme der Privatklägerin vom 5. Dezember 2018 gab diese einen in sich stimmigen, plausiblen und realitätsnahen Ablauf zum tags zuvor Vorgefallenen an. So schilderte sie überzeugend, wie es zu dem Vorfall in der Tiefgarage gekommen ist. Denselben Ablauf ergänzte und präzisierte die Privatklägerin anlässlich ihrer Befragungen vom 8. Februar 2019 sowie 12. März 2019 in freier Rede.