4.3. 4.3.1. Es ist unbestritten, dass es am 4. Dezember 2018 (Anklagesachverhalt 5) zu einem Aufeinandertreffen des Beschuldigten und der Privatklägerin im - 27 - Shoppingcenter Tivoli in Spreitenbach und später zu einer Konfrontation zwischen diesen beiden in der Tiefgarage am Wohnort der Privatklägerin (Q._____) gekommen ist. Unbestritten ist auch, dass die Privatklägerin nach dem zweiten Aufeinandertreffen mit dem Beschuldigten in der Tiefgarage Verletzungen im Gesicht hatte (act. 239 ff., 563 ff., 566) und der Beschuldigte das Wort "umbringen" verwendet hat.