Er sei von der Arbeit aus Basel gekommen und habe noch etwas im Shoppi Tivoli holen müssen. Per Zufall habe er die Privatklägerin dort gesehen. Sie (die Privatklägerin) habe ihm gesagt, die Tochter sei zuhause und er solle es dort versuchen. Es sei jedoch niemand da gewesen. Nachdem die Tochter ihn angerufen habe, sei er kurz zu ihr gefahren. Die Tochter habe etwas Geld für den Kiosk bei der Schule gewollt, wobei er ihr 5 Franken gegeben habe (act. 539 f.). In - 26 -