4.2.2.3. Auch anlässlich der bezirksgerichtlichen Verhandlung bestritt der Beschuldigte, die Privatklägerin wiederholt aufgesucht, sie bedroht oder belästigt zu haben (act. 538). Es sei ihm immer nur um die Tochter gegangen. Es habe weder einen Vorfall mit einem Messer (Anklagesachverhalt 2; act. 538) noch den Vorfall des sog. "Saunabesuchs" im November 2018 (Anklagesachverhalt 3; act. 539) gegeben. Konfrontiert mit dem Vorwurf "Tiefgarage" (Anklagesachverhalt 5) gab er zu Protokoll, er habe mit der Privatklägerin abgemacht, die Tochter abzuholen. Er sei von der Arbeit aus Basel gekommen und habe noch etwas im Shoppi Tivoli holen müssen.