Er habe mit ihr wegen dem Besuchsrecht sprechen wollen, doch diese habe angefangen mit der Tasche auf seinen Kopf zu schlagen. Sie habe sich selbst den Kopf aufs Auto geschlagen und dabei geschrien wie ein Monster. Er habe sie dann gepackt und vom Auto weggedreht, damit sie nicht weiter den Kopf habe dagegen schlagen können. Mehr habe er nicht gemacht. Sie habe sich selbst die Haare gerissen und sich das Gesicht verkratzt. Er habe sie nicht geschlagen (act. 134 Ziff. 14). Er habe ihr dann gesagt, dann solle sie sich doch umbringen und sie als blöde Russin bezeichnet. Bedroht habe er sie nicht (act. 134 f. Ziff.