nach Hause gefahren sei. Als ihn die Tochter um ca. 19:45 Uhr angerufen und gefragt habe, ob er sie heute abholen werde, sei er erneut zu ihr gefahren, es seien ja nur 150 Meter. Die Tochter sei zum Hauseingang runtergekommen und sie hätten sich dort ca. 5 Minuten unterhalten, wobei er ihr 5 Franken für den Kiosk gegeben habe. Dann sei er wieder gegangen. Die Tochter sei nach oben gegangen, weil es kalt gewesen sei und in diesem Moment sei die Privatklägerin nach Hause gekommen und in die Garage gefahren. Er habe mit ihr wegen dem Besuchsrecht sprechen wollen, doch diese habe angefangen mit der Tasche auf seinen Kopf zu schlagen.