Als er nach der Arbeit auf dem Nachhauseweg gewesen sei, habe er die Privatklägerin zufällig beim Kreisel bei der IKEA angetroffen und er sei ihr bis ins Shoppi Tivoli nachgefahren. Er habe sie dort im Parkhaus gefragt, wo die Tochter sei und ob er sie holen könne. Sie habe ihm gesagt, er könne versuchen, die Tochter zuhause abzuholen. Die Privatklägerin sei dann ins Shoppi gegangen und er sei mit dem Auto zur Tochter gefahren. Dort habe er geklingelt, aber niemand habe ihm, trotz Licht, aufgemacht, weshalb er - 25 -