4.2.2. 4.2.2.1. Bei der Einvernahme zur Festnahmeeröffnung des Beschuldigten vom 6. Dezember 2018 konfrontiert mit dem Vorwurf betreffend den Abend vom 4. Dezember 2018 (Anklagesachverhalt 5) gab dieser zu Protokoll, er habe mit der Privatklägerin, welche jeweils dienstags eine Weiterbildung besuche, abgemacht, dass die gemeinsame Tochter zum Übernachten zu ihm kommen würde (act. 133 f. Ziff. 14). Er habe zunächst mehrmals erfolglos versucht, die Privatklägerin diesbezüglich telefonisch zu erreichen. Als er nach der Arbeit auf dem Nachhauseweg gewesen sei, habe er die Privatklägerin zufällig beim Kreisel bei der IKEA angetroffen und er sei ihr bis ins Shoppi Tivoli nachgefahren.