zwei Personen mit Hunden vorbeigekommen, sodass er sie habe freilassen müssen (act. 447 Ziff. 11; vgl. Anklagesachverhalt 3). Sie könne sich nicht mehr konzentrieren oder mit dem Hund hinausgehen, weil sie Angst habe. Sie habe sich einen Pfefferspray gekauft (act. 448 Ziff. 23). Es sei für sie in Ordnung, wenn die Tochter sich beim Beschuldigten melde (act. 451 Ziff. 36), aber sie werde die Tochter nicht zwingen, bei ihm zu übernachten (act. 451 f. Ziff. 37) und er solle keinen Kontakt von sich aus mit der Tochter aufnehmen, bis die KESB das Besuchsrecht geregelt habe (vgl. act. 451 Ziff. 36).