Ergänzend führte die Privatklägerin aus, dass der Beschuldigte sie ständig im Geschäft anrufe, sie einen anderen Parkplatz im Geschäft erhalten habe, da er sie dort oft abgepasst habe, und sie oft bis nach Hause verfolgt habe. Am 20. Januar 2019 habe er sie beim Spaziergang mit ihrem Hund abgepasst und ihr gedroht (vgl. Anklagesachverhalt 7). Ständig parkiere er vor ihrem Haus, bei ihrem Geschäft oder bei der Psychologin (act. 49 Ziff. 49).