Sie habe sich anfangs September 2018 von ihm getrennt, da er sich nicht von seiner Ehefrau geschieden habe (act. 46 Ziff. 21-24). Sie sehe den Beschuldigten jeden Tag an ihrem Wohnort oder auf der Strasse bei ihrem Wohnort (act. 47 Ziff. 31 ff.; vgl. Anklagesachverhalt 1). Die gemeinsame Tochter habe ihr von ihrem Gespräch mit dem Beschuldigten am 4. Dezember 2018 erzählt (act. 48 Ziff. 38 f.). Ergänzend führte die Privatklägerin aus, dass der Beschuldigte sie ständig im Geschäft anrufe, sie einen anderen Parkplatz im Geschäft erhalten habe, da er sie dort oft abgepasst habe, und sie oft bis nach Hause verfolgt habe.