Sie müsse sich wegen ihren Angstzuständen von einem Arzt und einem Psychologen betreuen lassen und brauche Medikamente (act. 36 Ziff. 13). Die Drohungen spreche der Beschuldigte seit September 2018 aus (act. 36 Ziff. 15), wobei sie immer schlimmer geworden seien (act. 36 Ziff. 16). Er dürfe die Tochter trotzdem jederzeit sehen, wenn die Tochter es auch wolle (act. 38 Ziff. 29). 4.2.1.2. Anlässlich ihrer zweiten Befragung vom 8. Februar 2019 beschrieb die Privatklägerin erneut detailliert und übereinstimmend mit ihrer ersten - 23 -