Er habe das Messer etwa eine Handbreite von ihrem Bauch entfernt gehalten, bereit zuzustechen. Dann, nach ca. einer halben Minute, habe er das Messer auf die Küchenablage geworfen und habe die Wohnung um ca. 02:00 Uhr verlassen. Dies sei an einem Dienstag passiert, da sie dann eine Weiterbildung in V._____ mache und er zur gemeinsamen Tochter in ihrer Wohnung schaue (act. 35 Ziff. 12). Er sei ihr regelmässig aufgelauert, habe sie nicht immer geschlagen, jedoch immer wieder bedroht, dass er sie umbringen werde, wenn er sie mit einem Mann sehen sollte (act. 35 f. Ziff. 13).