Weiter führte die Privatklägerin aus, Mitte September 2018 sei sie vom Beschuldigten bei ihr zu Hause mit dem Messer bedroht worden (act. 35 Ziff. 12; vgl. Anklagesachverhalt 2). Sie habe ihm gesagt, dass sie es nicht mehr mit ihm aushalten würde, während er eine zweite Chance gewollt habe. Er habe sie dann zweimal mit der offenen Hand sehr stark ins Gesicht geschlagen. Dann habe er ein grosses Messer mit ca. 20 cm Klingenlänge und schwarzem Plastikgriff aus dem Messerblock genommen und gesagt, er werde sie nun umbringen. Er habe das Messer etwa eine Handbreite von ihrem Bauch entfernt gehalten, bereit zuzustechen.