Bezüglich der weiteren Antragsdelikte, welche sich gemäss Privatklägerin ab ca. Mitte September 2018 bis und mit 4. Dezember 2018 ereignet hätten, hat sie am 4. Dezember 2018 ein separates Strafantragsformular ("Kurzsachverhalt: Häusliche Gewalt mit Tätlichkeiten, Drohung und Nötigung") ausgefüllt (act. 40 f.). Die Privatklägerin wusste demnach, dass für gewisse Delikte ein expliziter Strafantrag zu stellen ist. So hat sie anlässlich der Konfrontationseinvernahme vom 12. März 2019 ausdrücklich zusätzlich "Strafantrag wegen Beschimpfung" gestellt (vgl. act. 447 Ziff. 14).