1.1.3. Dem Beschuldigten wird einzig beim Anklagesachverhalt 5 eine einfache (vollendete) Körperverletzung vorgeworfen, indem er die Privatklägerin am 4. Dezember 2018 um 19:45 bis 20:08 Uhr in der Garage an ihrem Wohnort mit der Faust 2-mal ins Gesicht und 3-mal auf den Kopf geschlagen habe, wodurch die Privatklägerin Verletzungen im Gesicht erlitten habe. Ferner soll der Beschuldigte die Privatklägerin am Nacken packend deren Kopf 2- mal gegen das Fahrzeug geschlagen haben, woraufhin sie am Kopf zu bluten angefangen habe.