1.1.1.3. Die Staatsanwaltschaft gelangt in ihrer (Anschluss-)Berufungsantwort vom 1. Februar 2024 zum Schluss, es sei klar, dass die Privatklägerin mit ihrer Berufungserklärung die Aufhebung des Freispruchs und demnach um Schuldigsprechung sämtlicher Vorfälle einfacher Körperverletzung ersucht habe. 1.1.2. Vor der Sachentscheidung hat das Berufungsgericht in jeder Phase des Verfahrens von Amtes wegen zu prüfen, ob Verfahrenshindernisse bestehen. Nichteintretensanträge können von den Parteien, aber auch von der Verfahrensleitung und natürlich auch jedem anderen Gerichtsmitglied - 15 -