3.16. Mit Verfügung vom 24. September 2024 wurde die Verfahrenssistierung aufgehoben und dem Beschuldigten nochmals Frist zur Belegung der Mittellosigkeit angesetzt. 3.17. Mit Verfügung vom 14. November 2024 wurde das Gesuch des Beschuldigten um amtliche Verteidigung ab 19. Dezember 2023 abgewiesen. 3.18. Die Berufungsverhandlung mit Befragung der Privatklägerin sowie des Beschuldigten fand am 28. Januar 2025 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Es ist zunächst zu prüfen, ob die Privatklägerin die Berufungserklärung formgerecht eingereicht hat.