2. Der Beschuldigte wird zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je CHF 50.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren, abzüglich 3 Tage Untersuchungshaft, sowie zu einer Busse von CHF 2'000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen) verurteilt." - 11 - 3. Die Kosten des Berufungsverfahrens seien dem Beschuldigten aufzuerlegen.