3.3. Der Beschuldigte erklärte mit Eingabe vom 23. November 2023 Anschlussberufung mit den Anträgen: 1. Es sei Ziffer 8 des angefochtenen Urteils des Bezirksgerichts Bremgarten vom 30. Mai 2023 aufzuheben. 2. Es sei dem Beschuldigten für das gesamte Strafverfahren einschliesslich erstinstanzliches Gerichtsverfahren eine Verfahrensentschädigung in gerichtlich gemessenem Betrag, nach Massgabe des Tarifs für die erbetene Verteidigung, auszurichten. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse.