6. Es sei die Berufungsklägerin anlässlich der Berufungsverhandlung anzuhören. 7. Es sei Pract. Med. D._____, Facharzt für Allgemeinmedizin, T-Strasse, U._____, als Zeuge bezüglich der festgestellten Verletzungen und der gesundheitlichen Beeinträchtigung der Berufungsklägerin anzuhören. - 10 - 3.2. Mit Verfügung vom 23. Oktober 2023 wurde das Gesuch der Privatklägerin um unentgeltliche Rechtspflege unter Einsetzung von Rechtsanwältin Marina Bastron als unentgeltliche Rechtsvertreterin im Berufungsverfahren abgewiesen.