2.2. Mit Eingabe vom 16. Juni 2023 meldete die Privatklägerin gegen dieses ihr am 14. Juni 2023 zugestellte Urteil Berufung an. Das begründete Urteil wurde der Privatklägerin in der Folge am 26. August 2023 zugstellt. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 15. September 2023 beantragte die Privatklägerin: 1. Es seien die Ziffern 1. und 6. des Urteils des Bezirksgerichts Bremgarten vom 30. Mai 2023 ST.2023.15 aufzuheben. 2. In Abänderung des erstinstanzlichen Urteils sei der Beschuldigte der einfachen Körperverletzung zum Nachteil der Berufungsklägerin schuldig zu erklären und zu einer angemessenen Strafe zu verurteilen.