7. Die Verfahrenskosten bestehen aus: Anklagegebühr Fr. 1'500.00 Gerichtsgebühr Fr. 2'000.00 andere Auslagen Fr. 58.00 Total Fr. 3'558.00 Dem Beschuldigten werden die Verfahrenskosten zu 1/6 auferlegt, somit insgesamt Fr. 593.00. Im Übrigen werden die Verfahrenskosten auf die Staatskasse genommen. 8. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber.