1. Das Verfahren wird infolge Verjährung eingestellt betreffend der Anklage - der mehrfachen Tätlichkeiten gemäss Art. 126 Abs. 1 StGB - der Beschimpfung gemäss Art. 177 Abs. 1 StGB - des mehrfachen Missbrauches einer Fernmeldeanlage gemäss Art. 179septies StGB - des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen gemäss Art. 292 StGB 2. Das Verfahren wird infolge Fehlens eines Strafantrags eingestellt betreffend der Anklage der versuchten einfachen Körperverletzung gemäss Art. 123 Ziff. 1 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB. Zudem erkannte sie: