1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte Einsprache (act. 464 ff.), woraufhin die Staatsanwaltschaft den zur Anklage erhobenen Strafbefehl am 19. Januar 2023 an das Bezirksgericht Bremgarten zur Durchführung des Hauptverfahrens überwies. 2. 2.1. Mit Urteil vom 30. Mai 2023 verfügte die Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten: