Vorgehen: Die Zivil- und Strafklägerin ging am 20. Januar 2019 um 22.00 Uhr mit dem Hund an einem unbekannten Ort spazieren. Währenddessen stieg der Beschuldigte aus seinem Fahrzeug und lief auf die Zivil- und Strafklägerin zu. Als der Beschuldigte noch 5 Meter von ihr entfernt war, tat die Zivil- und Strafklägerin dem Beschuldigten kund, dass sie die Polizei rufe. Unmittelbar folgend, nötigte der Beschuldigte die Zivil- und Strafklägerin wissentlich und willentlich mit den Worten, dass er sie umbringt sofern sie die Polizei anrufe. Aufgrund der ihr angedrohten Gewalt, unterliess es die Zivil- und Strafklägerin der Polizei anzurufen. […]