packte der Beschuldigte die Zivil- und Strafklägerin mit der linken Hand am Nacken und schlug ihren Kopf zwei Mal gegen das Fahrzeug. Aufgrund dessen begann die Zivil- und Strafklägerin am Kopf zu bluten. Als die Zivilund Strafklägerin Weggehen wollte, drückte der Beschuldigte die Zivil- und Strafklägerin in der Absicht, sie am Weggehen zu hindern, mit Wissen und Willen gegen die Wand. Aufgrund dieser Beschränkung der Handlungsfreiheit war es der Zivil- und Strafklägerin nicht möglich den Ort zu verlassen. Um dennoch auf sie aufmerksam zu machen, begann die Zivil- und Strafklägerin zu schreien.