Darauffolgend schrie der Beschuldigte, dass er mit ihr immer noch eine Beziehung wolle und, dass sie ihn darüber zu informieren habe, wenn ihre Mutter bei ihr auf Besuch ist. Als die Zivil- und Strafklägerin entgegnete, dass sie ihm den Besuch ihrer Mutter nicht mitteilen muss, hielt der Beschuldigte die Zivil- und Strafklägerin mit der linken Hand am Kragen fest und schlug ihr, in Absicht sie in ihrer Gesundheit zu schädigen, wissentlich und willentlich mit der rechten Faust zwei Mal ins Gesicht sowie drei Mal auf den Kopf. Die Zivilund Strafklägerin zog sich diverse Verletzungen im Gesicht zu. Weiterhin in der Absicht die Zivil- und Strafklägerin in ihrer Gesundheit zu schädigen,