Zugleich hielt der Beschuldigte die Zivilund Strafklägerin wissentlich und willentlich sowie in der Absicht, sie in ihrer Handlungsfreiheit zu beschränken, an den Schultern fest. Da Passanten mit einem Hund herannahten, liess der Beschuldigte die Zivil- und Strafklägerin los, womit letztere in ihr Fahrzeug einsteigen und losfahren konnte. […] [Ergänzung des Obergerichts: Anklagesachverhalt 4] Tätlichkeiten […] [Ergänzung des Obergerichts: Anklagesachverhalt 5] Mehrfache (teilweise versuchte) Nötigung […] Mehrfache Drohung […] Mehrfache einfache Körperverletzung […]