Vorgehen: Im Zeitraum zwischen dem 15. und 22. November 2018 begab sich die Zivil- und Strafklägern gegen 17.00 Uhr in 8953 Dietikon in eine Sauna. Als die Zivil- und Strafklägerin zu einem späteren Zeitpunkt die Sauna verliess, stand der Beschuldigte neben ihrem Fahrzeug. Die Zivilund Strafklägerin wollte in ihr Fahrzeug einsteigen, wobei der Beschuldigte ihr sagte, dass sie jetzt nicht gehe. Zugleich hielt der Beschuldigte die Zivilund Strafklägerin wissentlich und willentlich sowie in der Absicht, sie in ihrer Handlungsfreiheit zu beschränken, an den Schultern fest.