1. 1.1. Mit Strafbefehl vom 9. September 2020 verurteilte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten den Beschuldigten wegen mehrfacher (teilweise versuchter) Nötigung, mehrfachen Tätlichkeiten, mehrfachen Missbrauch einer Fernmeldeanlage, Ungehorsam gegen amtliche Verfügung, mehrfacher Drohung, mehrfacher (teilweise versuchter) einfacher Körperverletzung, Vergehen gegen das Waffengesetz und Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu Fr. 50.00 und zu einer Busse von Fr. 2'000.00, ersatzweise 40 Tage Freiheitsstrafe. Dieser Verurteilung liegen die folgenden neun Anklagesachverhalte zugrunde: