in den Weg gestellt und immer wieder gesagt, dass sie Frieden wolle. Die Beschuldigte habe auch mehrmals gesagt, dass sie zu viel Parfüm tragen würden (act. 26 Ziff. 12). Die Beschuldigte habe sich nicht lange in der Wohnung aufgehalten, ein paar Sekunden, vielleicht maximal zehn Sekunden (act. 27 Ziff. 13). 4.3. Die Aussagen von B._____ sind schlüssig und konstant. Es sind keine Widersprüche in seinen Aussagen erkennbar. Er gab den Vorfall und insbesondere die Interaktionen zwischen ihm und der Beschuldigten bei der Polizei und vor Vorinstanz übereinstimmend und in einer freien Schilderung -9-