Vor Vorinstanz bestätigte B._____ den Ablauf des Vorfalls übereinstimmend mit seinen Aussagen bei der Polizei. Die Beschuldigte sei ca. einen Meter in seiner Wohnung gestanden. Er habe ihr gesagt "raus hier". Er habe geschrien oder sei sehr laut gewesen und sie habe fluchtartig die Wohnung verlassen. Er habe die Beschuldigte aus der Wohnung hinausbegleitet. Sie sei verstört gewesen und habe gesagt, sie wolle jetzt Frieden suchen, nachts um zwei Uhr. Er habe sie nicht angefasst. Die Beschuldigte habe ihn und seine Partnerin bereits mehrfach durch Klingeln belästigt, sodass sie die Klingel bereits mehrfach hätten abstellen müssen (act. 94-96).