4.2.2. B._____ gab anlässlich seiner polizeilichen Einvernahme vom 25. Juni 2022 zu Protokoll, dass er in der besagten Nacht um ca. 00:40 Uhr durch mehrfaches Klingeln aufgewacht sei. Er sei zur Wohnungseingangstür gegangen, habe diese aufgeschlossen und ins Treppenhaus geschaut, ob da jemand stehe. Da er niemanden gesehen habe, sei er wieder in die Wohnung zurück, habe die Wohnungstür zugedrückt und sei ins Bad gegangen. Seine Lebenspartnerin sei dann zu ihm ins Bad dazugekommen, weil sie durch das Klingeln ebenfalls wach geworden sei. Sie seien dann beide aus dem Bad rausgekommen und die Beschuldigte sei in ihrem Flur bzw. im Eingangsbereich gestanden.