Vor Vorinstanz gab die Beschuldigte an, dass sie manchmal geläutet habe, da es dann jedes Mal mehr oder weniger mit den Belästigungen aufgehört habe. Weiter führte sie aus, dass sie gedacht habe, es gehe ihnen (B._____ und C._____) um sexuelle Belästigung. Sie habe in jener Nacht geläutet und die Türe geschubst. Sie sei aber nie in diese Wohnung gegangen. Sie habe erstmals um ca. ein Uhr geläutet. Die Tür sei geschlossen gewesen und sie habe die Tür auch nie berührt. Sie habe dann die Tür geschubst, als sie wieder nach unten gegangen sei, da die Klingel ausgeschaltet gewesen sei. Die Türe habe sich geöffnet und dann sei B._____ schon da gewesen.