Mit Eingabe vom 19. August 2022 an die Staatsanwaltschaft erklärte die Beschuldigte, dass sie in der besagten Nacht an der Tür von B._____ gestanden habe, da dieser und C._____ unablässig ekelhaft riechende Parfüms in ihre Wohnung von unten nach oben gespritzt hätten. Sie habe daraufhin geläutet, wobei die beiden die Türe nicht aufgemacht hätten. Sie sei dann wütend in ihre Wohnung zurückgegangen. Da die beiden sie weiterhin mit dem Parfüm terrorisiert hätten, sei sie wieder nach unten gegangen. Die Türe sei zu gewesen, aber nicht mit dem Schlüssel abgeschlossen. Sie habe wieder geläutet, aber die Anlage sei manuell ausgeschaltet gewesen.