2.2. Die Beschuldigte macht mit Berufung im Wesentlichen geltend, dass der Konflikt im Treppenhaus und nicht in der Wohnung von B._____ und C._____ stattgefunden habe (Berufungserklärung S. 2 unten; Berufungsbegründung S. 1). Zudem habe sie das Polizeiprotokoll vom 27. Juni 2022 nicht unterzeichnen wollen, weshalb dieses auch nicht gegen sie verwendet werden dürfe (Berufungserklärung S. 2 oben i.V.m. der beigelegten -5- Strafanzeige der Beschuldigten gegen den Polizisten E._____ vom 12. September 2023 S. 1 f.).