Geschädigter: B._____, R._____-Strasse, Q._____ 1.2. Gegen den Strafbefehl erhob die Beschuldigte am 13. August 2022 Einsprache. 1.3. Die Staatsanwaltschaft hielt am Strafbefehl fest und überweis diesen am 24. Oktober 2022 als Anklage an das Bezirksgericht Muri. 2. 2.1. Am 19. Januar 2023 fand die Hauptverhandlung vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Muri statt. Dieser erkannte gleichentags: 1. Die Beschuldigte ist schuldig: - des Hausfriedensbruches (Art. 186 StGB)