Vorgehen: Am 22. Juni 2022 wurde beim Strafkläger an seinem Wohnort in Q._____, R._____-Strasse, in der Nacht mehrmals geklingelt, so dass dieser aus dem Schlaf gerissen wurde und in der Folge Nachschau hielt. Nachdem er die Wohnungstüre geöffnet hate und im Treppenhaus niemanden vorfinden konnte, begab er sich ins Badezimmer seiner Wohnung, wobei er die Wohnungstüre nicht wieder verschlossen hatte. Als der Strafkläger das Badezimmer wieder verliess, konnte er im Eingangsbereich seiner Wohnung die Beschuldigte betreffen, welche sich gegen den Willen des Strafklägers dort aufhielt.