1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verurteilte die Beschuldigte mit Strafbefehl vom 4. August 2022 wegen Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je Fr. 90.00 (Probezeit 2 Jahre) und einer Busse von Fr. 200.00, ersatzweise 3 Tage Freiheitsstrafe. Der Beschuldigten wird darin folgender Sachverhalt vorgeworfen: Begangen: Ort: Q._____, R._____-Strasse Zeit: Mittwoch, 22. Juni 2022, ca. 00.45 Uhr bis ca. 01.00 Uhr