Die Höhe der effektiven Einnahmen während der Einsatzzeit ist nicht bekannt, wobei per 9. Januar 2019 Einzahlungen in der Höhe von Fr. 870.00 verzeichnet werden konnten und ein Saldo von Fr. 480.00 resultierte (UA act. 05 065). Ob und in welchem Umfang der Beschuldigte daran beteiligt gewesen ist, lässt sich vorliegend nicht erstellen. Auf jeden Fall ist aber festzuhalten, dass das Anbieten eines multiplen Spielangebots (43 Spiele, vgl. UA act. 05 051) zu einer längeren Spieldauer führen kann, wodurch sich die von den Geräten ausgehende Gefahr einer Spielsucht erhöht, was leicht verschuldenserhöhend zu berücksichtigen ist.