4.6. Weiter liegt ein Vergleichsbericht der ESBK vom 2. April 2020 vor (UA act. 05 051 ff.). Darin wird ausgeführt, dass die auf dem im Lokal des Beschuldigten sichergestellten Gerät festgestellten Spiele Übereinstimmungen mit den gemäss den Qualifikationsverfügungen als Glücksspiele qualifizierten Spiele betreffend gleichen Namen, gleiche Spieltypen (Roulette, Walzenspiele) und Symbole und Grafik aufzeigen. Auch zeigt der exemplarische Vergleich der Spieloberfläche der Spiele "Turbo Play" und "Vegas Hot" auf, dass es sich dabei offensichtlich, wenn auch in verändertem Design, um das gleiche Walzenspiel handelt.