4.3. Der Beschuldigte hat die ihm vorgeworfene strafbare Handlung im Zeitraum von Anfangs April 2018 bis 9. Mai 2019 begangen (vgl. zum Zeitpunkt hinten E. 4.8.2.). Das dem Beschuldigten vorgeworfene Delikt stellt ein Dauerdelikt dar, welches erst nach der am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Gesetzesänderung (bis am 31. Dezember 2018 war das -8-