3.4. 3.4.1. Die Polizei war aufgrund des Hinweises vom 4. Februar 2019 grundsätzlich gehalten, diesem nachzugehen und nähere Abklärungen zu tätigen. Entsprechend richtete sich die Tätigkeit der Polizei vom 11. April 2019 und 18. April 2019 nach der Polizeigesetzgebung. Gemäss dem zum Zeitpunkt der polizeilichen Ermittlungen gültigem Polizeigesetz (PolG; SAR 531.200) erlaubte § 35 Abs. 1 der Polizei die (präventive) Observation an öffentlichen oder allgemein zugänglichen Orten, wenn dies zur Verhinderung oder Aufdeckung von Straftaten dient und andere Massnahmen weniger Erfolg versprechen oder erschwert wären. Beim Restaurant "F.___