3.2. Ausweislich der Akten teilte D._____ (als [Mitarbeiter] der Industrie- und Gewerbeaufsicht des Kantons Aargau) einem Mitarbeiter der Kantonspolizei Aargau, E._____, am 4. Februar 2019 per E-Mail mit, dass sich im Restaurant "F._____" in V._____ ein "Gerät Vegas offen" befinde, wobei ein Gerät "Super Club V 5.2" angemeldet sei (UA act. 01 001). Mit Schreiben der ESBK vom 6. Februar 2019 an E._____ wurde diesem mitgeteilt, dass gestützt auf eine anonyme Anzeige, welche bei der ESBK eingegangen sei, der Verdacht bestehe, dass im "F._____" in X._____ (recte: V._____) illegales Spielbankenspiel betrieben werde.