2.3. Das dem vorliegenden Berufungsverfahren zugrundeliegende Verwaltungsstrafverfahren Nr. 62-2019-042 wurde mit dem Versand des Schlussprotokolls an den Beschuldigten am 23. April 2020 abgeschlossen. Noch vor der Eröffnung des Verwaltungsstrafverfahrens Nr. 62-2021-094 am 1. November 2021 wurde der Beschuldigte im Verwaltungsstrafverfahren Nr. 62-2019-042 mit Strafbescheid vom 14. Oktober 2020 verurteilt. Auf Begehren des Beschuldigten hin hat die Vorinstanz mit Urteil vom 20. Juni -5-