3.5. Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts wies das Ausstandsgesuch mit Entscheid vom 23. Januar 2024 (SBK.2023.351) ab. Eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde wies das Bundesgericht mit Urteil vom 19. Juni 2024 (7B_249/2024) ab, soweit es darauf eintrat. -4- 3.6. Mit Verfügung vom 13. September 2024 wurde die Sistierung des Berufungsverfahrens aufgehoben. 3.7. Der Beschuldigte beantragte mit Eingabe vom 14. März 2025 die Befragung von C._____ als Zeugen. Der Beweisantrag wurde anlässlich der Berufungsverhandlung zurückgezogen.